Ethik in der Psychotherapie

Wir helfen Ihnen – unabhängig, vertraulich und kostenfrei

Herzlich Willkommen

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie vor, während oder nach einer psychotherapeutischen Behandlung sowohl im Erwachsenen-, wie im Kinder- und Jugendlichenbereich

  • verunsichert sind, sich verletzt oder falsch behandelt fühlen,
  • Grenzüberschreitungen vorgefallen sind,
  • Sie Informationen über professionelle psychotherapeutische Behandlung und deren Rahmenbedingungen suchen,
  • wenn Sie einen Rat hinsichtlich einer Psychotherapie brauchen,
  • wenn Sie in eine Konfliktsituation in der Behandlung geraten sind und glauben, diese nicht alleine lösen zu können,
  • ein für Sie unverständlicher Abbruch der Behandlung droht oder geschehen ist.

Im Rahmen von vertraulichen Beratungsgesprächen helfen wir mit Zuhören und Aufklären, um dann gemeinsam mit Ihnen einen Weg aus der jeweiligen Problemsituation zu finden. Dabei ist uns ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten ein Anliegen. Wir helfen Ihnen Wege zu finden, um die gravierenden Folgen von Grenzverletzungen zu bewältigen und so auch Leid zu lindern.

Grenzverletzungen in der Psychotherapie können viele Formen annehmen und entwickeln sich oft langsam oder schleichend. Die schwerwiegendste Form der Grenzverletzung ist dabei sicher der sexuelle Kontakt zwischen TherapeutIn und PatientInnen. Aber auch andere Formen von Kontakten über den Rahmen des psychotherapeutischen Gesprächs und die übliche Behandlungssituation hinaus, können Grenzverletzungen darstellen. Dazu gehören Schweigepflichtverletzungen, Indoktrination, wirtschaftliche Verbindungen wie Geschäfte, Dienstleistungen und Arbeitsverhältnisse zwischen PsychotherapeutInnen und PatientInnen oder die Vermischung von privatem und psychotherapeutischem Raum.

Die Weiterentwicklung von mehr Offenheit und Transparenz im Umgang mit entstehenden oder entstandenen Grenzverletzungen ist uns ein Anliegen. Hierbei möchten wir aufzeigen, dass es zum therapeutischen Prozess dazugehört, dass Fehler geschehen. Die Frage ist jedoch, wie damit umgegangen und reflektiert wird. Nur in einer Atmosphäre der Offenheit wird ein Klärungsprozess gelingen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Behandlung werden in der Berufsordnung für Ärzte bzw. in der Musterberufsordnung für Psychotherapeuten geregelt. Rechtlich verbindlich sind die Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern bzw. die Landespsychotherapeutenkammern.

Unsere Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenfrei, kann aber keine Psychotherapie ersetzen. Wir gewährleisten absolute Vertraulichkeit und Schweigepflicht.

Beratungskonzept

Informieren Sie sich näher über unser Beratungskonzept.

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Unsere Leitlinien

Als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin achte ich die Würde und Integrität der Patientin oder des Patienten.

Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten:

1. Aufklärungspflicht
Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung kläre ich meine PatientInnen über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten der Therapie auf.
Aufklärung und Therapievereinbarung (PDF)

2. Machtgefälle
Ich bin mir bewusst, dass in jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung (Selbsterfahrung, Supervision, Weiterbildung mit Selbsterfahrungscharakter) ein Machtgefälle besteht. Ich werde dieses Machtgefälle nicht missbrauchen.

3. Verantwortung
Mir ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie ist. Die Verantwortung für jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzüberschreitung in einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung liegt ausschließlich bei mir.

4. Abstinenzregeln
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich mit den mir anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein. In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung unterlasse ich narzisstischen Missbrauch, Manipulation, politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination. In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich keine sexuellen Beziehungen mit meinen PatientInnen, AusbildungskandidatInnen und SupervisandInnen ein. Ich beende eine psychotherapeutische Behandlung oder Ausbildung nicht, um eine solche Beziehung einzugehen.

5. Karenzzeit
Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung. Auch nach Ablauf von zwei Jahren ist es ratsam, dass Therapeut und Patient vor Aufnahme einer sexuellen Beziehung eine unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch nehmen.

Leitlinien

Laden Sie sich die Leitlinien zum Ausdrucken herunter.

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